schaf am 09. Dez. 2016 um 08:57 |  1 Kommentar | Lesezeit: 33 Sekunden

Deutsches Urteil verschärft Linkhaftung

Landesgericht Hamburg stellt Urheberrechtsverletzung durch einen Link fest. EuGH-Rechtssprechung als Grundlage.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September entschieden, dass das bloße Verlinken auf geschütztes Material im Netz eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Das Landesgericht Hamburg hat diese Vorlage jetzt in einem Urteil umgesetzt, das zeigt, welche Konsequenzen dieser Ansatz in Zukunft haben könnte, wie Netzpolitik.org schreibt.

Ein Webseitenbetreiber in Deutschland hat auf seiner Plattform auf ein Bild verlinkt, das unter Creative-Commons-Lizenz verfügbar gemacht wurde. Darauf ist eine Landschaft zu sehen. In der verlinkten Version wurde per Photoshop ein UFO in das Bild eingefügt, diese Änderung aber nicht kenntlich gemacht.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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