Datenskandal: Post muss doch keine 18 Millionen Euro Strafe zahlen
Das spektakuläre Datenschutz-Urteil gegen die Post wurde wegen eines Formalfehlers aufgehoben.Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) hat die 18 Mio. Euro-Strafe der Datenschutzbehörde gegen die Österreichische Post wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Die Post bestätigte den Entscheid. Eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) durch die Behörde ist noch möglich.
Die Österreichische Post betreibt seit dem Jahr 2001 über eine eigene Plattform Datenhandel. Neben Name, Adresse, Geschlecht und Alter werden auch weitere Daten gesammelt und an die jeweiligen Kunden zu Marketingzwecken verkauft oder vermietet. Anfang 2019 wurde bekannt, dass die Post Daten über politische Vorlieben ihrer Kunden gespeichert und verkauft hatte. Bei rund 2,2 Millionen Österreichern war die sogenannte "Parteiaffinität" abgespeichert.
Im Oktober 2019 hatte die Post im Datenskandal um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Millionen Post-Kunden und dem Verkauf dieser Daten an wahlwerbende Parteien eine Verwaltungsstrafe von der Datenschutzbehörde wegen der Verwendung von Marketingdaten erhalten. Das Strafausmaß: 18 Millionen Euro. Die Post legte damals Rechtsmittel gegen die Strafe ein.
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Das Unternehmen verknüpfte Adressdaten mit Parteiaffinitäten und sollte 18 Millionen Euro Strafe zahlen. Ein Gericht hob die Strafe auf, doch jetzt muss das Verfahren wiederholt werden
Post speicherte die Parteiaffinität von Millionen Kunden und verkaufte diese Daten weiter. Jetzt schließt man einen Vergleich mit 2.000 Klägern
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