Antennen auf öffentlichen Grundstücken: Regelung teilweise nicht rechtens
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Verfassungsgerichtshof: Standortrecht für Antennen-Tragemasten geeignetes Mittel für Breitbandausbau - Teile der Regelung aber verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Regelung zur Errichtung von Antennen-Tragemasten auf Grundstücken der öffentlichen Hand teilweise für verfassungswidrig befunden. Die Regelung sei insgesamt geeignet, das öffentliche Interesse des Breitbandausbaus zu fördern. Nicht gerechtfertigt sei allerdings eine weitergehende Beschränkung des Verfügungsrechts von Gebietskörperschaften über ihre Liegenschaften, geht aus einer Presseaussendung vom Montag hervor.
Seit 2021 können Mobilfunknetzbetreiber auf Grundstücken, die mittelbar oder unmittelbar im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, Antennen-Tragemasten errichten und betreiben. Sie bezahlen dafür eine Abgeltung an die Gebietskörperschaft, beispielsweise eine Gemeinde. Üblicherweise kommt dieses behördlich durchsetzbare Standortrecht durch eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und der Gebietskörperschaft zustande. Können sich die Parteien nicht einigen, entscheidet auf Antrag die Regulierungsbehörde RTR.
Die Wiener Landesregierung hatte beantragt, diese Regelung als verfassungswidrig aufzuheben, da sie darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum und den Gleichheitsgrundsatz sieht.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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