Klage gegen Amazon: Online-Händler müssen keine Telefonnummer zur Verfügung stellen
Unternehmen müssen ihren Kunden jedoch andere Kommunikationsmittel bereitstellen - Urteil zur Klage von deutschen Verbraucherschützern gegen AmazonOnline-Händler wie Amazon sind nach EU-Recht nicht verpflichtet, ihren Kunden immer eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch in einem Rechtsstreit zwischen dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband und Amazon.
Der EuGH machte aber zugleich deutlich, dass Unternehmen Kommunikationsmittel bereitstellen müssten, über die Verbraucher schnell und effizient mit den Händlern Kontakt aufnehmen könnten. (Az. C-649/17)
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