VKI rät zu Vorsicht bei Indexanpassungen auf Handyrechnungen
Ausgehend von einer zun hohen Indexanpassung bei "Drei" geht man davon aus, dass es sich nicht um einen Einzelfall handeltDer Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Achtsamkeit bei Indexanpassungen ihrer Handyrechnungen. Hintergrund ist ein Fall bei "Drei", wo bei einem Konsumenten die Indexanpassung nicht vom vereinbarten Angebotspreis aus, sondern von einem doppelt so hohen Wert ausgehend berechnet wurde, schreibt der VKI.
Der Konsument hatte einen Handyvertrag mit einem Aktionspreis von 25 Euro pro Monat abgeschlossen. Bei einer Indexanpassung wurde die Preiserhöhung jedoch nicht ausgehend von diesem Preis, sondern anhand des Vergleichspreises von 50 Euro pro Monat aus berechnet.
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