Urteil: US-Grenzschutz darf nicht willkürlich Smartphones durchsuchen
Bundesgericht schränkte Zugriffsmöglichkeiten ein - Bürgerrechtler sehen "großen Sieg für Privatsphäre"Der US-Grenzschutz hat in den vergangenen Jahren digital nachgerüstet und damit begonnen, nicht nur Gepäck von Einreisenden zu kontrollieren, sondern auch Einsicht in Smartphones und andere elektronische Geräte zu nehmen. Eine Praxis, die für scharfe Kritik durch Bürgerrechtler und Datenschützern geführt hat.
Innerhalb von drei Jahren hat sich die Zahl der digitalen Durchsuchungen bei der Einreise fast vervierfacht. Im vergangenen Jahr wurden 33.000 solcher Kontrollen durchgeführt. 2017 brachten zwei Bürgerrechtsorganisationen gemeinsam Klage ein. Ein Bundesgericht hat die Möglichkeiten der Behörden nun deutlich eingeschränkt.
Es waren die American Civil Liberties Union (ACLU) und die Electronic Frontier Foundation (EFF), die gemeinsam im Namen von zehn US-Staatsbürgern sowie einer Person mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis vor Gericht sind. Die Kläger berichteten von ihren Erlebnissen. Sie mussten stundenlang in einem abgeschotteten Raum am Flughafen verbringen, während Beamte ihr Handy durchsuchten.
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