schaf am 27. Nov. 2015 um 21:45 |  0 Kommentare | Lesezeit: 18 Sekunden

Urteil: Indexgebundene A1-Tariferhöhung kein Kündigungsgrund

Telekom-Unternehmen setzt sich vor EuGH durch

Der der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem größten Anbieter von Telekommunikationsdiensten in Österreich, A1 Telekom Austria, recht gegeben, wonach eine indexgebundene Tariferhöhung von A1 kein Kündigungsrecht durch den Konsumenten auslöst. Damit hat sich A1 gegen den Verein für Konsumenteninformation (VKI) durchgesetzt.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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