Urteil: Facebook darf Nutzer nicht zu Klarnamen zwingen
Bundesgerichtshof sieht keinen Grund, warum das Posten unter Pseudonymen unzulässig sein sollFacebook-Nutzer müssen zwar bei der Facebook-Registrierung ihren richtigen Namen angeben. Postings müssen aber auch unter Verwendung von Pseudonymen möglich sein. Zu diesem Schluss kam der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Die Rechtssprechung hat vorerst nur Auswirkungen auf Accounts, die sich bereits vor 2018 registriert hatten, da es danach zu einer Gesetzesänderung kam.
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