Uploadfilter treten in Deutschland in Kraft, EU-Verfahren gegen Österreich
Die umstrittene Urheberrechtsreform muss heuer umgesetzt werden. Ein EU-Generalanwalt bestätigte zuletzt, dass Uploadfilter rechtskonform seienInternetplattformen müssen ab Sonntag in Deutschland dafür sorgen, dass ihre Nutzerinnen und Nutzer sich an das Urheberrecht halten - oder selbst dafür haften. Das entsprechende Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz ist nämlich nun in Kraft getreten. Seiten wie Youtube, Twitter oder Facebook, die es erlaubten, nutzergenerierte Inhalte zu veröffentlichen, müssen Lizenzverträge mit Urheberinnen und Urhebern abschließen. Dem Gesetz zufolge soll das geschehen, sofern ihre Inhalte "in mehr als geringfügigen Mengen" öffentlich gezeigt werden. Bei Inhalten, für die keine Vereinbarung abgeschlossen wurde, muss die Veröffentlichung anhand einer Sperre oder Entfernung unterbunden werden. Auch Uploadfilter sind vorgesehen. Dabei handelt es sich um automatisierte Systeme, die bereits vor der Veröffentlichung eines Inhalts erkennen sollen, ob ein Inhalt rechtswidrig hochgeladen wurde - und diesen sperren.
Von 27 EU-Staaten haben bisher nur vier die Regelung umgesetzt, wie sie es bereits getan haben. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet - darunter auch gegen Österreich. Hierzulande wird zu der Reform noch zwischen ÖVP und Grünen verhandelt. Aus informierten Kreisen heißt es gegenüber dem STANDARD, dass die Koalitionspartner vor allem noch darüber debattieren, wie groß Inhalte sein dürfen, bevor ein Uploadfilter zum Einsatz kommen muss. Zudem werden Details zum konkreten Urhebervertragsrecht - etwa, wie Kunstschaffende in ihren Positionen gestärkt werden sollen und wie die Vergütung konkret aussehen wird. Eine Begutachtung des finalen Entwurfs dürfte bis Herbst zu erwarten sein.
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