Uploadfilter, Leistungsschutzrecht und Co: Urheberrecht geht in Begutachtung
Die Pläne der Bundesregierung sorgen für gemischte Reaktionen, mit gezielten Maßnahmen soll jedoch die freie Meinungsäußerung sichergestellt werdenMit mehreren Monaten Verspätung hat das Justizministerium am Freitag einen Gesetzesentwurf für die Urheberrechtsnovelle in Begutachtung geschickt. Damit folgt Österreich der 2019 beschlossenen Copyright-Richtlinie der EU, mit der die Rechtslage an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden soll. Zentral ist dabei die häufig kritisierte Einführung von Uploadfiltern. Große Internetplattformen wie Facebook, Google und Co müssen künftig schon vor Veröffentlichung feststellen, ob eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt. Presseverleger sollen außerdem dank des Leistungsschutzrechts selbst entscheiden können, wo ihre Inhalte im Netz verbreitet werden, während der Kreativbranche mit dem Urhebervertragsrecht der Rücken gestärkt werden dürfte.
Hervorgehoben werden dabei die Maßnahmen zur Verhinderung eines Overblockings von Inhalten, mit denen die freie Meinungsäußerung trotz automatisierter und proaktiver Filtermechanismen gewahrt werden soll. Maximal 15 Sekunden lange Video- oder Liedausschnitte sollen daher nicht automatisch blockiert werden. Rechteinhaber haben allerdings die Möglichkeit, auch entsprechend kurze Beiträge als ökonomisch besonders wertvoll einzustufen und den Schutzmechanismus somit auszuhebeln. Zudem können Inhalte mittels eines "Pre-Flagging"-Systems schon während des Uploads als Karikatur, Parodie, Kritik oder Rezension markiert werden.
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