schaf am 02. August 2013 um 20:08 |  0 Kommentare | Lesezeit: 26 Sekunden

T-Mobile-Geschäftsbedingungen widerrechtlich

Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat gegen neun Klauseln aus den Geschäftsbedingungen von T-Mobile geklagt und vor dem Handelsgericht in Wien in acht Fällen recht bekommen.

Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Die AK-spricht trotzdem von einem richtungsweisenden Verfahren, wie der ORF-Vorarlberg berichtet. T-Mobile hat bereits reagiert und einige der beanstandeten Klauseln freiwillig geändert. Eine der fallengelassenen Passagen hatte von Kunden verlangt, bei vorzeitiger Vertragskündigung eine Zahlung von 80 Euro zu leisten.

Mehr Infos bekommt ihr auf der FZ





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