Sicherstellung von Handys ohne Richter-Genehmigung verfassungswidrig
Aktuelle Bestimmungen verstoßen gegen Datenschutzgesetz und EMRK. Justizministerin Zadic verspricht "zeitnahe" ReparaturDie Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung ist laut einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) verfassungswidrig. Damit wurde dem Antrag eines Kärntner Unternehmers stattgegeben, gegen den wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wird. Das Gericht hat bis Ende 2024 eine Frist zur Reparatur der Regelung gesetzt, die Politik kündigte eine rasche Umsetzung an.
Im konkreten Fall ist eine solche auch jedenfalls nötig: Der VfGH hat nämlich im Erkenntnis die gesamte Sicherstellung aus Beweisgründen aufgehoben - also unabhängig davon, ob Handys oder etwa z.B. eine Mordwaffe betroffen sind. Bis zur Reparatur bzw. bis Ende 2024 kann aber wie bisher ermittelt werden, auch frühere Verfahren (abgesehen von jenem des Antragstellers) sind nicht betroffen.
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