"Sexting" und Cybermobbing: Aufklärung für beschuldigte Jugendliche
Bild: KI generiert mit DALL·E 3
Verein Neustart mit neuem Programm "sicher.net § 207a" - Zielgruppe sind zur Bewährungshilfe zugewiesene Minderjährige
Kindesmissbrauchsdarstellungen werden seit Dezember 2023 strenger bestraft. Die mit dem "Kinderschutzpaket" der Regierung erfolgte Gesetzesverschärfung richtet sich eigentlich vor allem gegen pädophile Sexualstraftäter und -täterinnen. Betroffen sind aber auch Kinder und Jugendliche, die mitunter aus anderen Motiven gegen Paragraf 207a des StGB verstoßen, etwa beim "Sexting" mit Gleichaltrigen. Der Verein Neustart arbeitet nun mit einem neuen Programm mit dieser Zielgruppe.
Die Hälfte aller Verdächtigen ist selbst minderjährig
... darauf habe Neustart schon in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf hingewiesen, so der Verein am Dienstag.
Diese Kinder und Jugendlichen sind sich oft nicht bewusst, gegen das Gesetz verstoßen zu haben, und handeln aus ganz anderen Motiven als pädophile Sexualstraftäter und -täterinnen
... sagte Geschäftsführer Christoph Koss. Oft handle es um "Sexting" - das Verschicken sexuell eindeutiger Nachrichten, Fotos und Videos - oder Cybermobbing.
Diese Grenzüberschreitungen durch Kinder und Jugendliche wird das Strafrecht nicht lösen können
... so Koss. Neustart, seit den 1950er-Jahren u.a. in der Straffälligenhilfe tätig, habe deswegen ein sexual- und sozialpädagogisches Angebot für Beschuldigte dieser Altersgruppe entwickelt.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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