Kefir am 14. Januar 2010 um 21:36 |  0 Kommentare | Lesezeit: 4 Minuten, 6 Sekunden

Seelsorger gegen Vorratsdatenspeicherung

Die evangelischen Kirchen (AB und HB) halten die geplante Registrierung aller Telefonverbindungsdaten für "grundrechtlich bedenklich" und fordern eine Ausnahmeregelung für die Seelsorge in der Novelle zum Telekomgesetz. Das Innenministerium will die Speicherpflicht dagegen ausweiten und die Schwelle für den Zugriff möglichst niedrig halten.



Zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes, mit der die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht überführt werden soll, sind mittlerweile ein Dutzend Stellungnahmen eingetroffen, darunter auch eine des Bundesministeriums für Inneres (BMI).

Das BMI fordert unter anderem die Ausweitung der Speicherpflicht, andere Datenformate sowie eine Senkung des Strafrahmens für Zugriffe auf die gespeicherten Verkehrs- und Geodaten auf Delikte im "niederschwelligen" Bereich.

"Nach Ansicht des BMI sollte dabei bei Vorsatztaten angeknüpft werden, die mit einer Strafdrohung von mehr als einem Jahr bedroht sind und nicht darüber."

Das BMI und die Urheberrechte
Interessanterweise geschieht das unter mehrfachem Verweis auf die Rechtsmeinung des BMI, das eine mögliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet mittels jener Daten, die bei der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden, grundsätzlich für rechtlich zulässig hält.

Zu den bisher zwölf abgegebenen Stellungnahmen werden noch weitere kommen. Ress.at liegen diesbezügliche Erklärungen vor. Die Abgabefrist für Stellungnahmen läuft noch bis zum 15. Jänner.

Am Dienstag hatte das oberste Gremium der evangelischen Kirche (AB und HB), der Oberkirchenrat, mögliche Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Seelsorge diskutiert.

Die evangelischen Kirchen
Gegenüber Ress.at gab Oberkirchenrat Raoul Kneucker folgende Erklärung ab, die hier ungekürzt wiedergegeben sei:

"Die Vorratsdatenspeicherung als Sicherheitsmaßnahme erscheint für Strafverfahren und Terrorismusbekämpfung nachvollziehbar, ist aber grundrechtlich problematisch. Sie kann ohne Ausnahmen nicht akzeptiert werden. Zum Beispiel wird den anerkannten Kirchen, wie der Evangelischen Kirche in Österreich, durch Gesetze gewährleistet, dass in seelsorgerlichen Angelegenheiten Verschwiegenheitspflicht besteht. Man denke z. B. an die Telefonseelsorge, deren Inanspruchnahme unbedingt eine Ausnahme erfordert."

Eingriff in vertrauliche Kommunikation
Neben den Seelsorgern haben noch andere Berufsgruppen "Geheimnisse", die de facto erweiterte Pflichten zur absoluten Verschwiegenheit bedeuten, weil ihre Klientel eines besonderen Schutzes bedarf. Zum Beispiel Informanten, die einen gesellschaftlich wichtigen Sachverhalt anonym einem Medium zukommen lassen.

Die Journalistengewerkschaft verabschiedete am Mittwoch eine einstimmige Resolution, in der der Schutz des Redaktionsgeheimnisses und Ausnahmen von der Speicherpflicht für Redaktionen gefordert werden.

Vorratsdatenspeicherung sei grundsätzlich abzulehnen, heißt es da, weil journalistische Arbeit großteils auf dem Prinzip des gesetzlich festgeschriebenen Informantenschutzes beruhe.

Gewerkschaft fordert Informantenschutz
"Durch die Vorratsdatenspeicherung wird dieser Informantenschutz empfindlich aufgeweicht. Wenn Informanten befürchten müssen, dass ihre Kontakte zu Medien erfasst und für mehrere Monate gespeichert werden, dann bedeutet das eine erhebliche Beeinträchtigung der Vertrauensbasis zwischen Informanten und Medien. Eine Sicherheit gegen missbräuchliche Verwendung von Daten besteht überdies nicht. Damit bedroht die Vorratsdatenspeicherung das Redaktionsgeheimnis und die Meinungsfreiheit in Österreich. Die Journalistengewerkschaft fordert daher Ausnahmeregeln für Redaktionen und entsprechende Änderungen im Entwurf."

Aids-Hilfe fordert Anonymität
Die Aids-Hilfe Salzburg schreibt in ihrer Stellungnahme, die Ress.at vorliegt:


Zitat:
"Da alle Aids-Hilfen in Österreich (...) jede Dienstleistung - sei es ein Test, eine Beratung oder die Betreuung von HIV-positiv-Betroffenen - anonym" anbieten, "können wir diesem Entwurf zur Vorratsspeicherung unmöglich zustimmen. Die Arbeit mit unseren Klienten und mit allen Menschen, die wir beraten, mit denen wir in Kontakt treten, die mit uns in Kontakt treten, setzt das Vertrauen auf unsere Verschwiegenheit und Diskretion voraus, gerade bei dem Thema HIV/Aids, das in unserer Gesellschaft nach wie vor ein Tabu darstellt. Aus diesem Grund fordert die Aids-Hilfe Salzburg, dass diesem Entwurf die Zustimmung verweigert wird."


Gefährliche Telefonkontakte
Gründe, warum alle die genannten Institutionen schwere Bedenken äußern, liegen auf der Hand. Sowohl (Telefon-)Seelsorger als auch die Aids-Hilfe und auch Journalisten haben nicht nur überdurchschnittlich viele Telefonkontakte. Gemein ist diesen Institutionen, dass sie sich die Art ihrer Kontakte nicht aussuchen können und dass dabei so gut wie alle gesellschaftlichen Schichten vertreten sind.

Wird nur eine einzige Person von den Tausenden straffällig, die bei Aids-Hilfe oder der evangelischen Telefonseelsorge Hilfe suchen, kann das zur Folge haben, dass sämtliche Telefonkontakte dieser Institutionen aus den letzten sechs Monaten gerastert und analysiert werden.

Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorstellen zu können, was mit den gesammelten Verkehrsdaten eines Journalisten - der etwa durch kritische Polizeiberichterstattung aufgefallen ist - passiert, wenn dessen Telefonnummer unter den "Vorratsdaten" irgendeiner straffällig gewordenen Person auftaucht.

Dasselbe trifft im Wesentlichen auch auf Ärzte und Rechtsanwälte zu. Da die Telefonseelsorge Österreich im Rahmen der Ökumene von Katholiken und Protestanten gemeinsam betrieben wird, wurde auch bei der katholischen Kirche angefragt.

Mehr dazu findest Du auf fuzo-archiv.at





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