Handytaktung der mobilkom ungesetzlich
Das Urteil des Handelsgerichts vom 6. März ist nicht rechtskräftig. Die mobilkom austria wollte vorerst keine Stellungnahme abgeben, da das Urteil noch nicht im Unternehmen vorliege.Verrechnung nach Gesprächsdauer
Streitpunkt ist die Verrechnung nach angefangenen Minuten unabhängig von der tatsächlichen Gesprächsdauer.
Beanstandet wurde eine Klausel, die es der mobilkom ermöglicht, Gespräche in Blöcken zu 60/30 oder 60/60 abzurechnen. Dauert ein Gespräch nur wenige Sekunden, muss denoch die erste Minute voll bezahlt werden.
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