EU-Parlament besiegelt Aus für Roaming
Das EU-Parlament hat am Dienstag Gesetzesentwürfe angenommen, die den Telekommunikationsmarkt neu ordnen.Die Gesetzesvorlage für ein Ende der Roaming-Gebühren wurde vom Rat mit der Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet verknüpft und ist somit ebenfalls angenommen. Ab Juni 2017 soll es keine Roaming-Gebühren mehr in Europa geben, bereits ab April 2016 sollen die erlaubten Höchstgrenzen deutlich reduziert werden. Dann dürfen innerhalb Europas maximal fünf Cent pro Minute, zwei Cent pro SMS und fünf Cent pro Megabyte verrechnet werden. Eine Hintertür bleibt für die Provider allerdings offen. Sie werden Höchstgrenzen für das Kommunikationsvolumen einführen dürfen, ab denen sie doch wieder Gebühren verlangen werden. So soll verhindern werden, dass beispielsweise Deutsche in Österreich SIM-Karten kaufen und die günstigeren Konditionen dann permanent in Österreich zu nutzen. Ob das Roaming tatsächlich als abgeschafft gelten darf, hängt an der Höhe der erlaubten Höchstkontingente. Diese sollen 2016 ausgehandelt werden.
Dass der Entwurf zum Roaming-Aus mit der Netzneutralitäts-Verordnung verknüpft worden ist, stößt einigen Beobachtern sauer auf. Viele EU-Parlamentarier haben angemerkt, dass sie mit den neuen Regelungen für die Bevorzugung einiger Inhalte im Netz nicht glücklich seien. Um endlich eine Lösung in der Roaming-Frage zu finden, wurde hier offenbar mancherorts ein Kompromiss in Kauf genommen. "Anstatt in der zweiten Lesung den schwammigen Kompromiss zu diskutieren und zu reparieren, ist dieser heute einfach nur abgenickt worden. Anstatt auf die Bevölkerung zu hören, hat das Parlament als einzige direkt demokratisch legitimierte Institution der EU sich von den anderen Institutionen den Weg diktieren lassen“, kommentiert Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit. Die Unklarheiten, die Kritiker im Entwurf verorten, könnten im Nachhinein noch durch das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) geklärt werden, das Richtlinien für die Umsetzung in den einzelnen Ländern erlassen wird. In Österreich wird die RTR die Vorlage umsetzen.
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