schaf am 05. Okt. 2023 um 12:36 |  0 Kommentare | Lesezeit: 50 Sekunden

Nach kostenloser Testphase gibt es kein erneutes Rücktrittsrecht

Europäischer Gerichtshof trifft Entscheidung für Fernabsatz-Verträge, bei denen ein Gratiszeitraum in ein kostenpflichtiges Abo überführt wird

Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei einem aus der Ferne abgeschlossenen Abonnement, das anfangs kostenlos ist und dann automatisch verlängert wird, nur einmal das Recht zu widerrufen. So entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der deutschen Online-Lernplattform für Schüler, Sofatutor, die auch in Österreich ihre Dienste anbietet.

Wurde der Kunde bei Abschluss des Abonnements allerdings "nicht klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert, dass dieses Abonnement nach einem kostenlosen Anfangszeitraum kostenpflichtig wird, muss er jedoch über ein neuerliches Widerrufsrecht verfügen", heißt es in einer Aussendung des EuGH. Der Oberste Gerichtshof (OGH) aus Österreich hatte die Luxemburger Richter in dem Fall um Klärung gebeten.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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