MPEG-Patente: ARD-Tochter verliert Prozess um 317 Millionen Euro
Bild: Pixabay
Auch im Berufungsverfahren hat das Institut für Rundfunktechnik (IRT) seine Millionenforderung um MPEG-Patente nicht durchsetzen können.
Im langjährigen Streit um die Vergütung von Patenten hat das Institut für Rundfunktechnik (IRT) eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe habe eine Berufung gegen das vorangegangene Urteil des Landgerichts Mannheim zurückgewiesen, teilten die Anwälte des beklagten italienischen Patentverwerters Sisvel mit. Die Berufung sei am 9. November 2022 "vollumfänglich" zurückgewiesen worden (Az. 6 U 131/19). Die Revision sei nicht zulässig.
In dem Fall wollte das IRT fast 277 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 40 Millionen Euro erstreiten. Das IRT ist bis vor anderthalb Jahren von den ARD-Anstalten, dem ZDF, dem Deutschlandradio, der Deutsche Welle sowie dem Österreichischen und Schweizer Rundfunk betrieben worden. Derzeit wird das Institut abgewickelt.
Das IRT forschte zu allem rund um die Übertragungstechnik von Hörfunk, Fernsehen und Internet. Anfang der 1990er Jahre entwickelte das Institut das MPEG-Format mit, das für Audio- und Videokompression genutzt wird. Das Institut hat von den Milliardeneinnahmen durch Patentzahlungen nach eigenen Angaben nur wenig abbekommen. Es sah sich betrogen und zog vor Gericht.
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