Kefir am 22. Januar 2012 um 16:43 |  5 Kommentare | Lesezeit: 2 Minuten, 17 Sekunden

movie2k.to, kinox.to: Konsum von Streams für Nutzer ungefährlich!

Dr. Alexander Wachs: Aufmerksame Nutzer haben es schon vor knapp einer Woche gemerkt. Der Anbieter Megaupload ist "down". Und wieder geistern Gerüchte durch die Blogs und Foren. Viele Nutzer von Streaming-Diensten fragen sich nun, ob morgen die Polizei vor ihrer Tür steht oder übermorgen ein Anwalt eine teure Abmahnung verschickt. Dem ist aber nicht so.

Zwar existiert eine Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), wonach Richter Mathias Winderlich vom Amtsgericht Leipzig "nebenbei" andeutet, dass es auch verboten sei, sich einen Stream anzuschauen.

Dies ist aber sehr umstritten. Es ist unter Juristen nicht endgültig geklärt, ob durch das Streamen tatsächlich im Cache eine echte Vervielfältigung stattfindet. Nach meiner Einschätzung ist dies zu verneinen.

Links zum ThemaDr. Alexander Wachs, Hamburg


InfoErgänzung von Lars Sobiraj:
Es ist bei der Angelegenheit Folgendes zu bedenken: Die Schadensersatzforderungen der Abmahn-Anwälte sind ja nur deswegen so hoch, weil das Werk bei P2P-Transfers innerhalb kürzester Zeit sehr vielen Personen zum Download angeboten wird. Bei einer massenweisen Verbreitung können Rechteinhaber und abmahnende Anwälte folglich sehr hohe Schadenersatzforderungen verlangen. Bei einem Stream geht es im Unterschied dazu nur um den Download, nicht um den Upload eines Werkes an Dritte. Da nach Ende des Konsums der Film nicht in Form einer Datei vorliegt, ist unter Juristen selbst der Download strittig. Und wie schon von Herrn Wachs ausgeführt: Wenn überhaupt, müsste der Nutzer einer Streaming-Webseite nur den Wert begleichen, den man sonst für den legalen Stream hätte entrichten müssen. Von daher erscheint der Versand von Massenabmahnungen für jegliche Anwälte bei weitem nicht lukrativ genug. Das gilt auch für diejenigen Anwälte, die mit ihrer Kanzlei wenig bis keinen Umsatz einfahren können. Abmahnungen wären also theoretisch möglich. Sie sind aber finanziell gesehen nicht wirklich attraktiv.

Screenshot des Promo-Videos von Megaupload
Den illegalen Beziehern von Filmen den Mittelfinger zu zeigen, erscheint unpassend. Die Aktion von Constantin Film, Sido und B-Tight war aber sowohl kreativ als auch unterhaltsam. Jeder Power-User von kinox.to oder Power-Downloader bei RapidShare sollte sich dennoch einmal in Ruhe überlegen, von welchen Einnahmen die mitunter horrenden Kosten für die Produktion neuer Filme beglichen werden sollen, wenn niemand mehr ins Kino geht. Da nützt es recht wenig zu argumentieren, die Unternehmen seien es selbst schuld, weil sie aus finanziellen Erwägungen heraus ihre Verwertungskette nicht aufbrechen wollen.

Am Ende stellt sich also die Frage: Muss man tatsächlich alles Mögliche im Internet tun, nur weil es nicht bestraft wird?


Quelle: gulli:news





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