Microsoft siegt über die US-Regierung: Keine Herausgabe von Daten auf EU-Servern
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Am 14. Juli 2016 hat die Microsoft Corporation ihr Berufungsverfahren gegen die US-Regierung (Microsoft vs United States, 2nd U.S. Circuit Court of Appeals, No. 14-2985) gewonnen, bei dem es um die Herausgabe von Nutzerdaten ging, die auf Servern in Irland gespeichert waren. Das Urteil des New Yorker Berufungsgerichts kann als weiterer Meilenstein für den Datenschutz betrachtet werden.
Der Anlass des Verfahrens war, dass die US-Regierung im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Drogenschmuggels von dem Softwareunternehmen verlangte, Daten eines Nutzers des von Microsoft betriebenen E-Mail-Dienstes Outlook.com an das FBI herauszugeben. Allerdings waren die Daten nicht in den USA gespeichert, sondern auf Microsoft-Servern in Irland. Die US-Regierung stütze ihr Herausgabeverlangen auf § 2703 des Bundesgesetztes über gespeicherte Informationen (Stored Communications ACT - SCA), ein Gesetz aus dem Jahr 1986, das Regelungen zur Herausgabe gespeicherter Kommunikationsdaten an Regierungsbehörden enthält.
Das New Yorker Bezirksgericht erließ daraufhin im Jahr 2013 eine Anordnung an Microsoft, mit der es das Unternehmen zur Herausgabe der begehrten Informationen an das FBI verpflichtete. Microsoft widersprach und betonte, die US-Regierung habe kein Recht, die Herausgabe von Daten zu verlangen, die außerhalb der USA gespeichert seien und legte gegen die Entscheidung Berufung ein.
Zu dem juristischen Sieg über die US-Regierung schrieb Brand Smith, Chief Legal Officer bei Microsoft, im Blog des Unternehmens:
Zitat:
" (…) seit Klageerhebung haben wir betont, dass wir der Auffassung sind, dass Technologie voranschreiten muss, zeitlose Werte aber überdauern müssen. Datenschutz und die korrekte Gesetzesanwendung zählen zu diesen zeitlosen Werten."
Mehr dazu findest Du auf datenschutz-notizen.de
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