Kündigen nur mit Zahlung: Viel Kritik am neuen Telekomgesetz
Der Konsumentenschutz, aber auch die IT-Sicherheit könnte unter den neuen Vorgaben leiden, monieren KritikerVor fast 20 Jahren wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) zuletzt erneuert. Seitdem ist vieles passiert: Smartphones haben die Hosentasche erobert, SMS sterben einen langsamen Tod, und soziale Medien wie Facebook, Twitter oder Whatsapp sind die neuen Zeitfresser des Jahrhunderts. Eine Gesetzesnovelle soll im Wesentlichen die Rechtslage an die neuen technischen Gegebenheiten anpassen. Allerdings wird sie von Netzbetreibern und Konsumentenschützern scharf kritisiert. Der Entwurf wurde im türkisen Landwirtschaftsministerium formuliert und orientiert sich an einem 2018 verabschiedeten EU-Gesetz. Die Begutachtungsfrist endet am Mittwoch.
Das Gesetz soll im Wesentlichen die technischen Neuerungen der letzten Jahre miteinbeziehen. So sollen etwa künftig sogenannte Over-The-Top-Dienste (OTTs), also Angebote, die nicht vom Internetanbieter kontrolliert werden - beispielsweise Whatsapp -, durch die Telekombehörde reguliert werden.
Zudem will die Regierung mit der Novelle die Weichen für einen besseren Ausbau der Netze stellen. Das sorgt allerdings für herbe Kritik: Die neuen Leitungsrechte, durch die der Ausbau der Infrastruktur geregelt wird, sieht eine Abänderung der Haftungen vor. So müsse der Eigentümer eines Grundstücks künftig keinen Schadenersatz zahlen, wenn er Kabel eines Betreibers zerstört - auch wenn das fahrlässig geschieht. Der Rechtsinformatiker Nikolaus Forgó von der Universität Wien etwa moniert in diesem Zusammenhang, dass das Landwirtschaftsministerium dadurch Bauern ermögliche, weniger achtsam mit Kabeln, die auf ihrem Grundstück verlegt wurden, umzugehen.
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