Grundsatzurteil zu Massenklagen der Musikindustrie erwartet
Der Ärger für den 16-jährigen Robert Santangelo begann vor fünf Jahren. Damals soll über eine bestimmte IP-Adresse urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet worden sein. Weil es sich dabei um Musik handelte, interessiert sich die Musikindustrie brennend für den Fall. Der IP-Adresse wurde ein Telefonanschluss zugeordnet und der Anschlussinhaber, wie in tausenden ähnlich gelagerten Fällen zuvor auch, verklagt: Santangelos Mutter Patti. Doch die 42-Jährige weigerte sich, den von der Musikind ...
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