Gesetzwidrige AGB-Klauseln bei One
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat drei Klauseln des Mobilfunkbetreibers One als gesetzwidrig erkannt und dem Unternehmen untersagt, diese Klauseln zu verwenden bzw. sich auf diese Klauseln zu berufen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine entsprechende Verbandsklage gegen das Unternehmen gewonnen.One hatte sich etwa in einer Klausel das Recht eingeräumt, sowohl bei begründeter Kündigung seitens One als auch bei einer Auflösung des Vertrages auf Wunsch des Kunden die monatlichen Grundentgelte für die Dauer der noch ausstehenden Mindestvertragsdauer fällig zu stellen. Das sei laut OGH jedoch "gröblich benachteiligend". Auch wenn ein Kunde durch ein Verschulden von One den Vertrag auflösen wollte, sei eine entsprechende Zahlungspflicht vorgesehen gewesen.
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