Funkzellenabfrage zur Strafverfolgung bleibt zulässig
Der Oberste Gerichtshof lässt die Ortung von Mobilgeräten weiterhin zu, mahnt jedoch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall ein.Eine Funkzellenabfrage zur Strafverfolgung bleibt in Österreich prinzipiell weiterhin zulässig. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag. Im Einzellfall sei jedoch immer eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.
Zur Klärung der Rechtsfrage hatte die Generalprokuratur im Weg einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes den OGH mit der Frage der Zulässigkeit befasst. Durch eine Funkzellenabfrage kann ermittelt werden, welche Mobiltelefone in einem bestimmten Zeitraum im Bereich einer Funkzelle benützt wurden, sprich, mit welchem Handy telefoniert oder SMS geschrieben wurde.
Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz
Kurze URL:
Weitere News:
Starlink hat unter dem Sonnensturm gelitten
Hacker wollten 200 Millionen US-Dollar Lösegeld von Boeing
Linux-Kernel 6.9 ist veröffentlicht
Provisionen im App Store: Richterin kritisiert Apples Taktik
EU treibt Klage gegen Microsoft wegen Teams voran
Booking.com gilt als Gatekeeper-Plattform
Google Australien löscht versehentlich Clouddaten eines Pensionsfonds
Kungpeng Pro: Orangepi bringt Bastelrechner mit mysteriöser Huawei-CPU
OpenAI stellt doch keine Suchmaschine vor, könnte Sprachassistent bringen
Hacker legen Europol-Seite lahm und stehlen Daten
Hacker wollten 200 Millionen US-Dollar Lösegeld von Boeing
Linux-Kernel 6.9 ist veröffentlicht
Provisionen im App Store: Richterin kritisiert Apples Taktik
EU treibt Klage gegen Microsoft wegen Teams voran
Booking.com gilt als Gatekeeper-Plattform
Google Australien löscht versehentlich Clouddaten eines Pensionsfonds
Kungpeng Pro: Orangepi bringt Bastelrechner mit mysteriöser Huawei-CPU
OpenAI stellt doch keine Suchmaschine vor, könnte Sprachassistent bringen
Hacker legen Europol-Seite lahm und stehlen Daten
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(0)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar angestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024