EuGH: Ermittler dürfen bei Taschenraub auf Handydaten zugreifen


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Die News gehören ins Forum! *gg*
BeitragDi 02. Oktober, 2018 14:48
Antworten mit Zitat


Voraussetzung: keine starke Beeinträchtigung des Privatlebens der Betroffenen


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/-news02102018144802.html

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