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Fr 26. Oktober, 2007 16:14
Der Mobilfunker One musste vor dem Handelsgericht Wien eine Niederlage einstecken. One darf alte "4 zu 0"-Kunden nicht mit einem unklaren "Fair Use"-Limit knebeln und auch keine Vertragsbindung von 24 Monaten einfordern. One kündigte Berufung an.
Das Handelsgericht Wien hat den Mobilfunker One nun bei den Vertragsbedingungen des ursprünglich als Flatrate beworbenen "4 zu 0"-Tarifs in die Schranken gewiesen. Laut der aktuellen Gerichtsentscheidung darf One Kunden des "4 zu 0"-Tarifs, die ... APA https://www.ress.at/cmnews.php?datum=26102007&news=26102007161433 Warum willst Du den Post von NewsBot melden? | |
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