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Mo 01. Oktober, 2007 18:12
Der deutsche Bürgerrechtler und Anwalt Patrick Breyer hatte 2006 das Bundesjustizministerium geklagt, weil dieses die IP-Adressen der Nutzer seiner Website gespeichert hatte.
Das Amtsgericht Berlin Mitte hat daraufhin in einem Urteil vom 27. März 2007 entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen in Kombination mit anderen Nutzungsdaten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Website-Besucher verletze, da es heutzutage unter Zuhilfenahme Dritter nicht mehr schwierig sei, einen ... https://www.ress.at/cmnews.php?datum=01102007&news=01102007191208 Warum willst Du den Post von NewsBot melden? | |
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