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Mo 01. Oktober, 2007 18:05
Das Ausforschen von Tauschbörsennutzern, die urheberrechtlich geschützte Files zum Download anbieten, könnte sich für die Musik- und Filmwirtschaft ab Anfang nächsten Jahres schwierig gestalten.
Dann nämlich tritt eine Reform der Strafprozessordnung in Kraft, die bei Privatanklagedelikten keine Vorerhebungen mehr vorsieht. Rechteinhaber können dann nicht mehr auf die Hilfe des Gerichts hoffen, wenn sie von Internet-Anbietern auf Basis von IP-Adressen die Identität von Tauschbörsennutzern ... https://www.ress.at/cmnews.php?datum=01102007&news=01102007190520 Warum willst Du den Post von NewsBot melden? | |
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