Deutschland: Beleidigende SMS kein Grund für Schmerzensgeld


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BeitragDo 30. Juni, 2016 13:07
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Ein Vermieter beschimpfte einen Mieter per SMS als „Schweinebacke“ und „Lusche allerersten Grades“ - für Schmerzensgeld reicht das nach höchstrichterlichem Urteil aber nicht.


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/news30062016130702.html

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