| ||||||||||
Di 26. Juni, 2007 13:15
Mobilfunkbetreiber dürfen für die von ihnen entrichteten UMTS-Lizenzgebühren keine Vorsteuerabzüge geltend machen, hat der EuGH nun entschieden. Damit entgehen den heimischen Betreibern rund 140 Mio. Euro.
Die staatliche Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen war nämlich keine wirtschaftliche Tätigkeit, entschied der Europäische Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg am Dienstag. Somit entfalle auch die Mehrwertsteuerpflicht, die nur für wirtschaftliche Tätigkeiten gelte. In Österreich wurd ... APA https://www.ress.at/cmnews.php?datum=26062007&news=26062007141531 Warum willst Du den Post von NewsBot melden? | |
Werbung Unterstützung in der Kommunikation mit Menschen, mit einer (geistigen) Behinderung. |
|
...::: C&M - News :::... Foren-Übersicht » CM News |
Du hast bereits für diesen
Post angestimmt...
;-)
Posting wird gespeichert...
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
© by Ress Design Group, 2001 - 2023