EuGH gegen UMTS-Vorsteuerabzug


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BeitragDi 26. Juni, 2007 13:15
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Mobilfunkbetreiber dürfen für die von ihnen entrichteten UMTS-Lizenzgebühren keine Vorsteuerabzüge geltend machen, hat der EuGH nun entschieden. Damit entgehen den heimischen Betreibern rund 140 Mio. Euro.

Die staatliche Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen war nämlich keine wirtschaftliche Tätigkeit, entschied der Europäische Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg am Dienstag. Somit entfalle auch die Mehrwertsteuerpflicht, die nur für wirtschaftliche Tätigkeiten gelte.

In Österreich wurd ...

APA

Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://www.ress.at/cmnews.php?datum=26062007&news=26062007141531

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