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Mi 07. Februar, 2007 19:51
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Verfahren gegen den österreichischen Mobilfunk-Marktführer Mobilkom Austria zugunsten von Konsumenten entschieden. Mehrere Klauseln, die den Verfall von Guthaben von Anschlüssen mit Vorauszahlung (Prepaid) sowie auch von Ladebons (Wertkarten) vorsehen, sind rechtswidrig und dürfen nicht verwendet werden. Bereits 2004 hatte der OGH entschieden, dass generelle Verfallsbestimmungen nichtig sind. In Deutschland gab es im Sommer vergangenen Jahres mehrere Urteile ...
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