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Do 22. Dezember, 2011 23:06
Asus bringt grade das Asus Eee Pad Transformer Prime auf den Markt. Mir hing da gleich die Frage nach dem Markenrecht im Hinterkopf. Mit nur Transformer war die erste Version noch harmlos benannt. Nun hat Asus sich aber mit “Transformer Prime” dem Spielzeug von Hasbro sehr stark angenähert. Hasbro hat sich markenrechtlich auch “Transformer Prime” gesichert. Mich überrascht daher die Klage von Hasbro überhaupt nicht und ich würde sie auch als nicht ganz ungerechtfertig einstufen. Auch wenn zwischen dem Spielzeug und einem Tablet sicherlich durchaus noch ein Unterschied besteht.
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