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Mi 08. Juni, 2011 19:07
Ein Anbieter bei eBay, dem sein Artikel gestohlen wird, darf die Auktion beenden und muss keinen Schadensersatz leisten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden (Az. VIII ZR 305/10). Die Richter verwiesen auf eine eBay-Webseite, auf der die Regeln für die Internet-Versteigerung aufgelistet sind. Dort stehe, dass der Verlust eines angebotenen Artikels dazu berechtigt, die Versteigerung abzubrechen.
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