FMK: Italienisches Mobilfunk-Urteil ist nicht rechtskräftig
Versuchte Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger fehlgeschlagenDas heute bei einer Pressekonferenz in Wien präsentierte italienische Gerichtsurteil zur Handy-Nutzung ist nicht rechtskräftig. Die beklagte Partei hat bis Anfang Mai Zeit, Rechtsmittel gegen den Berufungsentscheid einzulegen. Im ersten Verfahren lehnte der Richter den Antrag des Klägers aufgrund eines fehlenden Kausalzusammenhangs ab und schloss sich den Ausführungen des amtlichen Gutachters an. Der Versuch, mit einem für Österreich nicht zuständigen Gericht, überzogene Warnungen und Verunsicherung in der Bevölkerung zu verbreiten, ist unseriös. Ein wissenschaftlich fundierter, kausaler Zusammenhang zwischen den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks und negativen gesundheitlichen Auswirkungen ist nicht nachgewiesen.
Ein italienisches Gerichtsurteil kann nicht den wissenschaftlichen Kenntnisstand zur Mobilfunk-Thematik überholen. Gerichte in Österreich urteilten basierend auf dem wissenschaftlichen Kenntnisstand und konnten keinen Zusammenhang zwischen Mobilfunk-Immissionen und gesundheitlichen Beschwerden feststellen.
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Die Grenzwerteausnutzung der Mobilfunk-Immissionen in Österreich liege laut ersten Ergebnissen des Forum Mobilkommunikation überall unter einem Prozent.
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