Falsche Preisangabe: Quelle muss liefern
Der Versandhändler Quelle muss einen irrtümlich für 199,99 Euro ausgezeichneten und im Internet bestellten Fernseher auch zu diesem Preis ausliefern. Das entschied das deutsche Amtsgericht Fürth, wie das Rechtsanwaltsbüro Clemens Bergfort am Mittwoch mitteilte.Die Anwälte vertraten einen Feuerwehrmann, der angesichts des vermeintlichen Schnäppchens gleich zwei Fernseher der Marke Philips bei Quelle bestellte und 419,93 Euro inklusive Versandkosten überwies.
Als Quelle die Lieferung mit dem Hinweis verweigerte, einer Mitarbeiterin sei bei der Preiseingabe ein Versehen unterlaufen, tatsächlich koste der Fernseher 1.999 Euro, klagte der Feuerwehrmann auf Lieferung zum günstigen Preis [Az. 340 C 1198/08].
Der Fall zeige "sehr schön", dass der Konsument bei Preiseingabefehlern im Internet nicht automatisch der Dumme sei, erklärte Rechtsanwalt Bergfort. Das Gericht urteilte demnach, dass das erste Schreiben von Quelle, mit dem per E-Mail der Eingang der Bestellung bestätigt wurde, noch keine Annahmeerklärung des Kaufangebots war. Mit einem zweiten Schreiben habe der Versandhändler aber den Abschluss eines Kaufvertrags gegen Vorkasse angeboten, der Kunde habe es mit Zahlung der 419,93 Euro angenommen.
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