EU-Urheberrecht: Einigung auf Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
Die finale Abstimmung findet wohl zwischen März und April stattDie EU-Verhandler haben sich auf eine Version des umstrittenen Artikels 13 geeinigt, die vor allem von Kritikern als eine der "extremsten" Formen der bisherigen Entwürfe bezeichnet wird. Der Artikel sieht vor, dass Inhalte im Netz noch vor einer Veröffentlichung in sozialen Netzwerken auf eine Urheberrechtsverletzung geprüft werden müssen. Sollte eine bestehen, muss der Upload verhindern werden. In der gewählten Fassung sollen solche Uploadfilter für alle profitorientierten Plattformen gelten. Ausnahmen würden dann herrschen, wenn die Plattform jünger als drei Jahre alt ist, der Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt und sie weniger als fünf Millionen Nutzer pro Monat hat. Gilt einer dieser Punkte nicht, müsste ein Filtersystem eingebaut werden. Zudem müssen die Betreiber belegen können, dass sie "größte Bemühungen" unternommen haben, um sich Lizenzen von Urhebern einzuholen.
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Nun gibt es ihn seit rund einem Jahr an manchen Zapfsäulen: HVO 100, ein Dieselkraftstoff, hergestellt aus Altölen, der verspricht, im Vergleich zu mineralischem Diesel "bis zu 90% weniger CO2" zu produzieren. Aber was ist dran? Was bringt es? Wer kann ihn tanken?
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