EU-Gutachten zu Filesharing: Anschlussinhaber haftet für Familie
Streit um Upload von Hörbuch - Schutz des Familienlebens soll nicht über Haftungsansprüchen stehenIn Familienhaushalten läuft der Internetanschluss üblicherweise über eine Person, wird aber zumeist von allen genutzt. Stellt jemand online etwas an, erschwert dies freilich die Nachverfolgung und das Geltendmachen von Haftungsansprüchen. Für öffentliche WLAN-Hotspots in Österreich und Deutschland gilt, dass die Betreiber nur für eigene Verstöße belangt werden können. Bei privat genutzten Verbindungen sieht dies jedoch anders aus.
Ein Prozess, der sich um ebendieses Szenario dreht, läuft derzeit vor dem EuGH in Luxemburg, berichtet der "Spiegel". Von einem deutschen Anschluss aus wurde ein E-Book des Verlages Bastei Lübbe online auf eine Tauschbörse gestellt. Der Verstoß wurde entdeckt, und das Verlagshaus reichte eine Klage gegen den Anschlussinhaber ein. Dieser bestreitet jedoch, die Tat begangen zu haben, und verwies darauf, dass auch seine Eltern die Verbindung genutzt hätten - womit letztlich drei Personen unter Verdacht standen. Ein vom EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar verfasstes Gutachten sieht den Anschlussinhaber im Unrecht.
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