schaf am 15. März 2017 um 18:56 |  2 Kommentare | Lesezeit: 20 Sekunden

EU-Gericht erlaubt nun Weitergabe von Telefonnutzer-Daten

Wer seine Telefonnummer zur Veröffentlichung freigibt, muss mit der Weitergabe an Auskunftsdienste in anderen EU-Ländern rechnen. Das ging aus einem Urteil des EuGH hervor.

Im konkreten Fall ging es um eine belgische Telefonauskunft, die von Telefongesellschaften in den Niederlanden Nutzerdaten zur Veröffentlichung anforderte. Diese lehnten jedoch ab, weil sie keine Pflicht sahen, Daten an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land weiterzugeben.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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