Kefir am 09. Okt. 2009 um 20:39 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 48 Sekunden

EU: Objektive Regelung für Funkfrequenzen

EU-Kommission für nichtdiskriminierende Frequenzverteilung

Die EU-Kommission hat sich in Deutschland in den Streit zwischen großen und kleineren Mobilfunkfirmen über die anstehende Versteigerung von Funkfrequenzen eingeschaltet. Die von der deutschen Bundesnetzagentur vorgesehenen Regeln für die Auktion könnten nach Befürchtung von EU-Telekommunikationskommissarin Viviane Reding die beiden Marktführer T-Mobile und Vodafone gegenüber kleineren Anbietern wie E-Plus oder O2 bevorzugen. Das geht aus einem Schreiben Redings an den Präsidenten der Bundesnetzagentur Matthias Kurth hervor, das Reuters am Freitag vorlag.

Vertragsverletzungsverfahren möglich
"Eine solche Situation könnte Gerichtsverfahren provozieren, die auch die Frage aufwerfen würden, ob die Vereinbarkeit mit EU-Richtlinien im Blick auf eine mögliche Diskriminierung gegeben ist", heißt es in dem Brief. Denn die einschlägige EU-Regelung fordert von den Regierungen eine objektive und nichtdiskriminierende Verteilung von Frequenzen. In Kommissionskreisen hieß es, auf Deutschland käme ein Vertragsverletzungsverfahren zu, wenn die Zweifel der Kommission nicht ausgeräumt würden.

Im zweiten Quartal 2010 sollen Frequenzen verschiedener Reichweiten für den drahtlosen Netzzugang zu Telekomdiensten versteigert werden. Die Bundesnetzagentur legt derzeit die Regeln für die Auktion fest. Der Beirat der Behörde befasst sich damit am Montag. Umstritten ist die Versteigerung der reichweitenstarken Frequenzen, die durch die Digitalisierung von Radio- und Fernsehsendern frei geworden sind. Für die Mobilfunkunternehmen ist das eine günstige Möglichkeit, schnelles Internet in den ländlichen Raum zu bekommen.

EU-Kommission auf der Seite der kleinen Betreiber
E-Plus beklagte bereits, dass es bei der Versteigerung nicht genügend Beschränkungen für die Großkonzerne geben wird. Die Kommissarin fordert so wie E-Plus und O2, die Bietrechte der Großen für die freien Rundfunkfrequenzen zu beschränken oder dafür zu sorgen, dass sie an ihre Konkurrenten Frequenzen über 900 Megahertz abgeben müssen, die sei bereits besitzen. T-Mobile und Vodafone wandten dagegen ein, dass die von der Regierung angestrebte flächendeckende Versorgung der Bevölkerung dann nicht mehr realisierbar sei.

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