Kefir am 21. August 2010 um 00:53 |  0 Kommentare | Lesezeit: 57 Sekunden

"EiPott" muss Namen ändern

Apple erwirkt einstweilige Verfügung

Ein simpler Eierbecher mit der Bezeichnung "eiPott" könnte mit dem technisch ausgefeilten Musikabspielgerät iPod der Firma Apple verwechselt werden - urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht. Jetzt muss sich der Hersteller koziol aus dem deutschen Ort Erbach im Odenwald einen neuen Namen für sein Produkt einfallen lassen.



Wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag in Hamburg mitteilte, erwirkte Apple eine einstweilige Verfügung. Sollte der "eiPott" weiter unter dieser Bezeichnung vertrieben werden, werde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig. "EiPott" sei eine "künstliche Wortschöpfung", begründete das Gericht - und zudem als Bezeichnung für einen Eierbecher unüblich.

Eine Sprecherin von koziol sagte, der Anfang 2009 ins Programm genommene "eiPott" sei ein Renner des Mittelständlers. Zahlen nannte sie nicht. "Das Produkt bleibt unberührt. Es wird einen neuen Namen und eine andere Verpackung bekommen." Beim Musik-"iPod" ist in einem Kreis das Bedienungsmenü untergebracht. Dort hat beim "eiPott" das Ei seinen Platz. Die Firma Apple wollte keine Stellungnahme abgeben.

Links zum Thema~ Der "eiPott"
~ Der "eiPott" bei Amazon


Mehr dazu findest Du auf fuzo-archiv.at





Kurze URL:


Bewertung: (0 Stimmen)


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top