Mit der am 14.4.2016 vom Europäischen Parlament beschlossenen Datenschutz-Grundverordnung werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht.

Die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018 gelten seit 25.5.2018. Alle Datenverarbeitungen müssen dieser Rechtslage entsprechen. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu.



EU-Datenschutzverordnung geleakt

Der Entwurf, in dem die neuen Datenschutzregeln der EU festgelegt werden sollen, wurde nun im Netz veröffentlicht. Daraus wird nicht nur ersichtlich, dass Internet-Nutzer ausdrücklich über die Verwendung ihrer Daten informiert werden müssen, sondern auch, dass Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, mit Strafen in der Höhe von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes belang werden können.
07. Dezember, 2011 | 0


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