DE: Werbeblocker sind zulässig
Mehrere deutsche Medienunternehmen sind vor dem Münchner Oberlandesgericht mit ihrer Klage gegen den Adblock-Anbieter Eyeo gescheitert.Im Streit über Werbeblocker im Internet haben ProSiebenSat.1, RTL und die "Süddeutsche Zeitung" eine weitere Niederlage kassiert. Die Software des Anbieters Eyeo, mit dem Nutzer Werbung auf Internetseiten ausblenden können, sei nicht zu beanstanden, entschied das Oberlandesgericht München am Donnerstag. Der Senat wies damit Berufungsklagen gegen Urteile des Landgerichts zurück.
ProSiebenSat.1 Digital, die RTL-Tochter IP Deutschland und Süddeutsche Zeitung Digitale Medien wollten die Software verbieten lassen, weil diese ihr Geschäft untergrabe. Doch das Gericht bestätigte nun in zweiter Instanz, der Werbeblocker des Kölner Anbieters verstoße weder gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen kartell- oder urheberrechtliche Vorschriften. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
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