schaf am 12. Okt. 2023 um 08:55 |  0 Kommentare | Lesezeit: 48 Sekunden

Datenauskunft von Dazn kommt fünf Jahre zu spät

Erst im Rahmen eines Rechtsstreits hat Dazn die schon im Jahr 2018 angeforderten Daten zweier Nutzer nach und nach zur Verfügung gestellt.

Die Wiener Datenschutzorganisation Noyb hatte schon im Jahr 2019 zwei Beschwerden gegen den Streaminganbieter Dazn eingereicht, da dieser die Auskunftsersuchen zweier Nutzer nicht bearbeitet hatte. Erst im vergangenen Monat sei das Unternehmen dieser Verpflichtung infolge gerichtlicher Auseinandersetzungen vor dem österreichischen Bundesverwaltungsgericht nachgekommen, erklärt Noyb in einem kürzlich veröffentlichten Bericht.

Gemäß Artikel 15 der europaweit gültigen DSGVO hat jeder Nutzer ein Auskunftsrecht, das es ihm ermöglicht, eine Kopie aller persönlichen Daten einzufordern, die ein Unternehmen von ihm gespeichert hat - ebenso wie Informationen zum Verwendungszweck, zur Herkunft, zu möglichen Empfängern sowie zur Speicherungsdauer. Diese Daten sind gemäß Artikel 12 der DSGVO sogar "unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung" zu stellen.

Mehr dazu findest Du auf golem.de





Kurze URL:


Bewertung: 5.0/5 (2 Stimmen)


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top