schaf am 11. Okt. 2017 um 13:32 |  0 Kommentare | Lesezeit: 42 Sekunden

Australisches Gericht erkannte nicht abgesandte SMS als Testament an

Ein Verstorbener enterbte Ehefrau und setzte Bruder als Haupterben ein. Die SMS mit dem letzten Willen wurde allerdings nicht versandt.

Der Letzte Wille per SMS: Ein australisches Gericht hat am Mittwoch die nicht abgeschickte Handy-Kurznachricht eines Verstorbenen an seinen Bruder als gültiges Testament anerkannt. In der SMS, die mit einem Smiley geschmückt war, hatte der Mann kurz vor seinem Suizid seine Frau und den gemeinsamen Sohn enterbt und das Erbe dem Bruder hinterlassen.

Allerdings hatte er die SMS an den Bruder nie abgeschickt, weswegen die Witwe gegen die Erbregelung klagte. Richterin Susan Brown in Brisbane wies die Klage zurück.


Zitat:
"Die informelle Natur des Texts ist kein Hindernis, ihn als ausreichenden Ausdruck der Testamentsabsicht des Verstorbenen anzuerkennen"


... heißt es in ihrem Urteil.

Diese Absicht sei erkennbar, auch wenn die SMS nie abgeschickt wurde.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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