Aus für Geoblocking: Onlinehandel muss EU-weiten Einkauf zulassen
Neue EU-Verordnung tritt in Kraft - Kein generelles Aussperren von Kunden aus anderen Ländern mehr erlaubt, aber viele AusnahmenMit Montag ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die ungerechtfertigtes Geoblocking innerhalb der EU untersagt. Konkret ist es fortan illegal, Kunden aus anderen EU-Ländern den Einkauf auf der eigenen Plattform pauschal zu untersagen. Allerdings hat dies einen nicht zu unterschätzenden Haken: Eine Verpflichtung in all die anderen Länder zu liefern, gibt es nämlich weiterhin nicht. Interessierte Kunden müssen sich also entweder - wie schon bisher - eines Paketweiterleitungsdienstes mit Adresse im Land des Händlers bedienen oder auch die Zustellung selbst organisieren. Gegen eine europaweite Lieferpflicht hatten sich im Vorfeld Wirtschaftsverbände stark gemacht, da man eine zusätzliche Belastung für die Händler befürchtete.
Verboten ist es nun aber Nutzer mit Kreditkarten aus anderen Ländern generell abzulehnen, wie es bisher bei vielen Online-Händlern Brauch war. Auch das Verrechnen von zusätzlichen Kosten für die Abwicklung des Kaufes für einen Kunden aus einem anderen EU-Land ist untersagt. Dies ist nicht zuletzt für Cloud-Dienste oder Web-Hosting relevant.
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