70-Jährige ohne PC wird für Filesharing teuer abgemahnt
2.000 Euro muss die Mutter eines Freifunkers in Deutschland zahlen, weil jemand über ihren Anschluss offenbar urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten hatEine 70-Jährige muss 2.000 Euro Strafe für "illegales Filesharing" zahlen - obwohl sie eigentlich nicht einmal einen Computer nutzt. Das hat das Amtsgericht Köln nun entschieden. Ein Einzelfall ist dieses Urteil nicht, das zeigt, dass in Deutschland weiterhin die WLAN-Störerhaftung in der juristischen Praxis gilt.
Die Frau ist zwar als Anschlussinhaberin bei dem Provider angemeldet, jedoch hatte ihr Sohn in seinem Haus einen Freifunkknoten eingerichtet. Der Internetzugang wurde demnach von der betagten Frau gar nicht genutzt. Die Verwendung von Peer-to-Peer-Netzwerken sei ihr ein Fremdbegriff, wie die Juristin Beata Hubrig von dem Fall schreibt. Die Frau hatte nur den Festnetznetzanschluss verwendet, ihre Familie, Freunde und Besucher den Internetzugang.
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