Mobilfunker dürfen laut Höchstgericht jederzeit Tarife erhöhen
Das Sonderkündigungsrecht stellt laut Höchstgericht einen ausreichenden Ausgleich zu einseitigen Preiserhöhungen darDie Preiserhöhungen hatten für heftige Kritik gesorgt: Im Herbst 2016 hatte Mobilfunker "3" plötzlich bei 16 Tarifen an der Preisschraube gedreht. Das monatliche Grundentgelt wurde um drei Euro erhöht. Dazu kam eine jährliche Servicepauschale von zwanzig Euro. Dagegen ging der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor, der das einseitige Änderungsrecht anzweifelte. Nachdem ihm die ersten beiden Instanzen Recht gaben, stellte sich nun der Oberste Gerichtshof (OGH) auf die Seite der Mobilfunker.
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