Neun Yesss!-Klauseln für unzulässig befunden
Laut dem Oberlandesgericht Wien darf der Mobilfunkdiskonter keine Anschlüsse deaktivieren, wenn ein Kunde sechs Monate lang keinen Umsatz gebracht hat. Auch zehn weitere Vertragsklauseln werden gekippt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat neun von elf Vertragsklauseln des Mobilfunkdiskonters Yesss! für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. So ist es aus Sicht des OLG unzulässig in den AGB festzuhalten, dass nach sechs Monaten ohne Umsätze der Anschluss eines Kunden deaktiviert werden kann. Die Klauseln stammen noch aus der Zeit, als Yesss! eine Tochter von Orange war. Mittlerweile befindet sich Yesss! unter dem Dach von Marktführer A1 (Telekom Austria).
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