Kefir am 14. Februar 2017 um 23:56 |  0 Kommentare | Lesezeit: 44 Sekunden

Was der ORF mit seinem YouTube-Channel vor hat

Der Kanal soll mit Archivmaterial, eigenem Content und Kurz-Nachrichten wie der "ZiB100" befüllt werden. Generell sollen die ORF-Regeln für sozialen Medien geändert werden.

Der ORF legt seine Pläne für einen YouTube-Channel dar. Dort sollen etwa die schon jetzt online verbreiteten Kompakt-Nachrichten zu sehen sein, Sendungen, deren Ausstrahlung länger als sieben Tage zurückliegt, Archivmaterial und zusätzlicher Content. Den entsprechenden "Vorschlag für Änderungen des ORF-Angebots in Sozialen Medien" (PDF) hat der ORF nun veröffentlicht.

Dies bedeutet den Start der im ORF-Gesetz vorgesehenen Auftragsvorprüfung. Marktteilnehmer, die sich von dem neuen Angebot des Öffentlich-Rechtlichen als betroffen betrachten, können zu dem Angebot Stellung nehmen, die Frist dafür ist der 31. März 2017. Danach muss der ORF laut Gesetz bei der KommAustria die Genehmigung des Angebots beantragen.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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