Bürger dürfen Falschparker für eine Anzeige fotografieren
Bild: 7C0/CC-BY 2.0
In Bayern sollten zwei Personen ein DSGVO-Bußgeld entrichten, weil sie Falschparker fotografiert hatten. Doch das Fotografieren war legal.
Wer Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen Datenschutzrecht. Das geht aus einer Pressemitteilung (PDF) zu zwei Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor.
Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung - samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die beiden vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht verband die beiden Verfahren wegen der identischen Fragestellungen zu einer gemeinsamen Verhandlung und urteilte letztlich, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe. Die genaue Begründung liegt allerdings noch nicht vor. Die Urteile sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung, allerdings noch nicht rechtskräftig.
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